Das Wort der Woche: #Artikel24
Nach der Bekanntmachung des Artikels 24 gingen am vergangenen Wochenende in Frankreich mehrere Tausende Menschen auf die Straßen, um zu demonstrieren, und 40 Redaktionen von französischen Zeitungen unterzeichneten eine Petition.
Der ,Artikel 24‘ vom Gesetzespaket zur « Globalen Sicherheit » wurde am vergangenen Freitag in Frankreich von der Assemblée Nationale in erster Lesung verabschiedet. Er untersagt das Verbreiten von Bildern von französischen Polizisten, die das Ziel haben, der « psychischen oder körperlichen Unversehrtheit der Beamten zu schaden ». Dies könne mit einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 45.000 Euro bestraft werden. Journalist Jürgen König vom Deutschlandfunk vermerkt in seinem Artikel vom 28.11.20: « Entscheidend ist dabei die böswillige Absicht – aber wie soll sie festgestellt oder widerlegt werden? »
Das Argument der Kritiker: Dies sei ein sehr starker Eingriff in die Pressefreiheit und in die Grundrechte. Die Demokratie sei gefährdet. Diese Entscheidung hat eine landesweite Krise ausgelöst.
Daraufhin antwortete der Fraktionschef der LREM (der Partei vom französischen Präsidenten Macron) Christophe Castaner:
Zu einem Zeitpunkt, wo man für eine Zeichnung sterben kann, wollen wir […] weiter eure Freiheit verteidigen.
Dennoch ist nach zwei brutalen Einsätzen der Pariser Polizei letzte Woche (Räumung eines Migrantenlagers im Zentrum von Paris und Einsatz gegen einen Pariser Musikproduzenten), die allein durch Filmaufnahmen dokumentiert werden konnten, der Artikel 24 immer umstrittener.
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