Camäléon

Das Schülermagazin des Deutsch-Französischen Gymnasiums Saarbrücken

Das Wort der Woche : #Einigungsvertrag

Einigungsvertrag
Einigungsvertrag (Foto: Hadi, CC BY 3.0, Wikimedia)

Die meisten werden jetzt fragen : „Was ist das eigentlich?“. Dieser Einigungsvertrag ist vielleicht nicht vielen bekannt, aber er ist der Ursprung des Tags der Deutschen Einheit, das Deutsche Nationalfest. Und nein, am 3. Oktober feiert man nicht den Fall der Berliner Mauer, sondern eben den Tag, als dieser Vertrag in Kraft getreten ist. Denn er wurde am 31. August 1990 erlassen, trat aber erst am 3. Oktober 1990 in Kraft. Der Einigungsvertrag erklärt die Vereinigung der DDR mit der BDR. Die beiden Länder hatten sich nämlich nicht direkt nach dem Fall der Mauer vereint. Außerdem war die Mauer am 9. November 1989 gefallen, und dieses Datum ist in Deutschland leider ein belastetes Datum. Am 9 November 1923 gab es nämlich Hitlers Staatsstreich, der Hitler-Ludendorff-Putsch. Es wäre also nicht ideal, den 9. November als deutschen Nationalfeiertag zu wählen. Deshalb bevorzugte man das Datum der Unterschrift des Einigungsvertrags, der zum vereinten Deutschland geführt hat, wie wir es heute kennen.

Léon Durand
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